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INFORMATION ZUM HEIMISCHEN AUTOMOBILMARKT NACH COVID-19

Die derzeitige Situation rund um Covid-19 (Coronavirus) ist für alle von uns eine Herausforderung und stellt uns vor neue Aufgaben – so auch die heimische Automobilbranche. Um die österreichische Bundesregierung bei der Bekämpfung des Coronavirus zu unterstützen, waren ja bekanntlich in den letzten Wochen alle Autohäuser in Österreich geschlossen. Nachdem nun mit 02.Mai flächendeckend wieder alle Betriebe der KFZ-Branche öffnen dürfen, ist es wichtig schnell Lösungen und verkaufsfördernde Maßnahmen zu finden, um den Markt rasch wieder zu beleben.
Zu diesen Zweck sind die Manager der wichtigsten österreichischen Automobil-Importeure im Austausch mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) und informieren über ihre aktuellen Anliegen. Die Branche wünscht sich von der Regierung (Verkaufs-) Hilfen - untenstehend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Eckpfeiler geben.

ÖKOPRÄMIE
Kurz gefasst: Wer sein altes Auto eintauscht, erhält einen Extra-Bonus. Um Konsumenten den Umstieg schmackhaft zu machen, gibt es finanzielle Anreize, welche vom Staat gemeinsam mit den Herstellern und dem Fahrzeughandel aufgebracht werden. Bereits im Jahr 2009 packten viele EU-Länder dieses Instrument aus, um die Auswirkungen der damaligen Finanz- und Wirtschaftskrise abzufedern – damals auch unter dem Namen „Abwrack-Prämie“, „Verschrottungs-Prämie“ oder „Umwelt-Prämie.
Positiv beurteilt auch der Automobil-Club ÖAMTC den Vorschlag zu einer Neuauflage der Verschrottungsprämie, um schädliche Emissionen und CO2-Ausstoß zu reduzieren. Auch der im Juni 2018 vorgestellte Expertenbericht "Mobilität & Klimaschutz 2030" zeigt, dass eine Verjüngung des Pkw-Bestandes die bei weitem effizienteste Maßnahme zur CO2-Reduktion ist. Auf Österreichs Straßen sind noch rund 1,3 Millionen Autos unterwegs, die lediglich der Abgasklasse Euro 3 oder schlechter entsprechen. Das entspricht einem Viertel des österreichischen Pkw-Bestandes. Dieses Viertel ist jedoch für 30 Prozent der Stickstoffoxid- und für 73 Prozent der Feinstaub-Emissionen des Pkw-Verkehrs verantwortlich. Je mehr alte Fahrzeuge nach und nach ausgetauscht werden, desto mehr Schadstoffe könnten dementsprechend eingespart werden. Bei der Neuanschaffung müssen Kriterien wie geringer Schadstoffausstoß erfüllt und das alte Fahrzeug verschrottet werden.
Speziell für Klein- und Mittelverdiener, vor allem Pendler, die mangels entsprechender Anbindung von öffentlichen Verkehrsmitteln potentiell auf ein Auto angewiesen sind, kann dies eine Chance sein, leichter ein neues oder neuwertiges Auto erwerben zu können.

VORSTEUERABZUGSFÄHIGKEIT
Die Vorsteuer oder auch Umsatzsteuer genannt, wird durch einen Unternehmer an seinen Geschäftspartner bzw. Kunden in Rechnung gestellt. Dieser kann die gezahlte Vorsteuer bei seinem Finanzamt geltend machen, solange er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Im Fall der Auto-Wirtschaft bedeutet dies, dass eine Vorsteuerabzugsfähigkeit von Unternehmen für gewisse betrieblich verwendete Fahrzeuge geltend gemacht werden kann. Bereits jetzt steht Firmen der Vorsteuerabzug bei einigen Produkten von FCA zu. So fallen etwa gewisse Versionen des Fiat Tipo, Fiat Professional Fiorino, Talento und Ducato, aber auch des Jeep® Wrangler in diese Kategorie.
Eine Erweiterung der Vorsteuerabzugsfähigkeit wäre ein gutes Mittel, um vor allem Klein- und Mittel-Betrieben (EPU’s, KMU’s) die Anschaffung von neuen Fahrzeugen in Ihrem Fuhrpark zu erleichtern. Details zu diesem Thema finden Sie auch unter: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/vorsteuerabzugsberechtigte-fahrzeuge.html beziehungsweise auf https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/vorsteuerabzug-bei-kfz-18184840

STEUERREFORM
Die von der Regierung ausgearbeitete kommende Steuerreform hat auch für die NoVA (Normverbrauchsabgabe) Auswirkungen. Mit 1. Jänner 2020 und 1. Oktober 2020 wird bei der motorbezogenen Versicherungssteuer der CO2-Ausstoß eines Kraftfahrzeuges stärker gewichtet, was Einfluss auf die Steuerlast und auch einen etwaigen Sachbezug hat. Um etwaige Mehrkosten für den Konsumenten abzufedern, wäre es eine kurzfristige Verschiebung der Frist denkbar und könnte so die Unsicherheiten am Markt teilweise beseitigen.

FÖRDERUNG VON ELEKTRO-MOBILITÄT
Bereits bisher wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt. Der Kauf eines PKW mit reinem Elektroantrieb oder als Plug-In Hybrid wird mit bis zu 3.000 Euro staatlich gefördert. Mit einer Erhöhung diese Summe könnte nicht nur ein weiterer Kaufanreiz geschaffen werden, sondern auch zur Verbesserung der Klimabilanz beigetragen werden. FCA plant im 2020 einige Modelle elektrifiziert auf den Markt zu bringen – so etwa ein komplett neuer Fiat 500e und Plug-In Hybride bei Jeep® von Renegade und Compass.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190830_OTS0139/oeamtc-verschrottungspraemie-unter-richtigen-rahmenbedingungen-sinnvoll

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