ANGABEN ZUM KRAFTSTOFF-VERBRAUCH

Die Kraftstoffverbrauchsangaben basieren auf der Verordnung (EG) 715/2007 und wurden vorschriftsgemäß ermittelt. Diese Messungen wurden entwickelt, um dem Interessenten die Möglichkeit zu bieten, den Kraftstoffverbrauch verschiedener KFZ-Modelle miteinander zu vergleichen, wobei in diesen Messverfahren verschiedene verbrauchsrelevante Umstände (z.B.: Wetterverhältnisse, Luftwiderstand, Topografie, Reifenzustand, Wartungszustand, Zuladung, zusätzlicher Energiebedarf und Fahrweise) nicht berücksichtigt sind. Die Verbrauchsangaben können daher nicht angeben, wie hoch der Verbrauch des einzelnen erworbenen Fahrzeuges tatsächlich sein wird. Hersteller und Verkäufer können für die Verbrauchswerte keine Gewähr leisten. Die Kraftstoffverbrauchsangaben des Bordcomputers können von den Prüfstandmesswerten nach NEFZ und dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Fahrzeugs abweichen. Hersteller und Verkäufer können für die Bordcomputer- und NEFZ-Werte keine Gewähr leisten.

  • Liste der Faktoren, die zu einer Abweichung vom angegebenen Kraftstoffverbrauch führen
  • Persönlicher Fahrstil
  • Kraftstoffqualität
  • Jahreszeit und Wetterverhältnisse, Luftwiderstand bzw. Wind
  • Verkehrslage
  • Topografie
  • Einsatzart (Kurz- oder Langstrecke)
  • Straßenbeschaffenheit ( Oberfläche)
  • Reifen (Reifenbreite, Reifendruck, Rollwiderstand)
  • Wartungszustand (z.B. Zustand des Luftfilters, Luftmassenmesser, Motoröl, Lambda-Sonde)
  • Zuladung (beladen oder leer), Dachträger, Zubehör, Kofferrauminhalt
  • Zusatzausstattung (Gewicht und Energieverbrauch) z.B. Lederausstattung, Mittelarmlehnen, Elektromotoren für Sitzversteller, Rückspiegel, Fensterheber, Türöffner, Kofferraumöffner, Schiebedach, Heckscheibenrollo, Holzzierteile, Feuerlöscher, Kühlfach in Fondlehne, Kühlbox in Handschuhfach, Sitzklimatisierung, Sitzheizung, automatische Fahrwerkregulierung, Lautsprecherset, Navigationspaket, Einparkpaket, Fahrerassistenzset, Servotronic, Anhängerkupplung, Sportpaket
  • Zusätzlicher Energiebedarf – Klimaanlage, Heizung, Lichtanlage, Scheibenwischer und Radio
  • Wagenfarbe und Farbe der Innenausstattung- Aufheizeffekt

 


NOVA

 

Was ist NoVA?
Normverbrauchsabgabe in % unter Berücksichtigung des NoVA-Abschlags lt. § 6 NoVAG. Die NoVA ist abhängig vom WLTP-Wert der CO2-Emissionen in Gramm/km. (Detaillierte Informationen zu WLTP siehe auch hier: WLTP). Bemessungsgrundlage der NoVA ist der Netto-Kaufpreis (inkl. Sonderausstattung) exkl. USt. Die Berechnung der angeführten NoVA basiert auf dem Nettolistenpreis des Fahrzeugs in Serienausstattung und -bereifung. Bitte beachten Sie, dass Sonderausstattungen, die NoVA erhöhen können.
Neue NoVA-Regelung 01.01.2026 - 31.12.2026
PKW:
(CO2 Emissionen in g/km – 91 g) / 5 = Steuersatz
(Höchststeuersatz 80 Prozent)

 

Bemessungsgrundlage x Steuersatz
+ (80 Euro je g CO2 über 155 g/km) [NoVA Malus]
- 350 Euro [Abzugsbetrag]
= NoVA
Seit 1. Juli 2025 sind leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) von der NoVA befreit (Ausnahmen unter Bundesgesetz: Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (BGBl I Nr 26/2025)).

 

Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Seit 1.7.2021 steht Menschen mit Behinderung die NoVA-Befreiung auch bei neuen Leasingfahrzeugen zu.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Fiat Partner.

Stand: 01.12.2025